Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Anmeldung für das 13. Ostdeutsche Energieforum! Sollten Sie Fragen zur Anmeldung bzw. Teilnahme haben, setzen Sie sich gern mit uns in
Verbindung! Die Preise verstehen sich pro Person zzgl. MwSt. Im Betrag für die Teilnahme vor Ort sind enthalten: Teilnahme an beiden Veranstaltungstagen, Besuch der Ausstellung,
alle Speisen und Getränke, Abendempfang 17. September 2024. Übernachtungskosten sind nicht inbegriffen.
1. Zustandekommen des Vertrages, Zahlung
- Die Preise für Tickets sind auf dieser Webseite ersichtlich. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Webseite angegebenen Preise.
- Der Teilnehmer gibt mit Absendung seiner Anmeldung ein verbindliches Angebot ab. Ein Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung kommt erst zustande, nachdem die Anmeldung durch die
Veranstalter schriftlich bestätigt wurde. Die Veranstalter können eine Anmeldung zur Veranstaltung ohne Angabe von Gründen zurückweisen.
- Die Teilnehmergebühr ist nach Rechnungszugang zur Zahlung per Überweisung fällig. Erfüllung tritt erst mit Gutschrift auf dem Konto des Veranstalters ein.
2. Änderungen im Veranstaltungsverlauf, behördliche Vorgaben
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einzelne Vorträge einer Tagung zu ersetzen oder entfallen zu lassen. Solche Änderungen erzeugen kein Recht auf Minderung oder Rückerstattung der
Teilnahmegebühr (gesamt oder in Teilen) oder sonstiger Aufwendungen. Zudem kann der Veranstalter eine Präsenzveranstaltung vor Ort zu einer virtuellen Veranstaltung verändern. Ein
Sonderkündigungsrecht des Teilnehmers ergibt sich dadurch nicht.
- Der Teilnehmer ist verpflichtet, die zum Veranstaltungszeitpunkt geltenden behördlichen Anordnungen bzw. gesetzlichen Vorschriften, insb. nach dem Infektionsschutzgesetz, und ggf. bestehende
Vorgaben des Veranstalters einzuhalten. Der Veranstalter ist berechtigt, einem Teilnehmer nur dann den Besuch der Veranstaltung zu gestatten, wenn der Teilnehmer entsprechende Nachweise gemäß den
zum Veranstaltungszeitpunkt geltenden behördlichen Anordnungen bzw. gesetzlichen Vorschriften vorlegt.
- Teilnehmer, die bei Nichtvorlage eines solchen Nachweises vom Besuch der Veranstaltung ausgeschlossen werden, bleiben zur Zahlung des Ticketentgelts verpflichtet und haben keinen Anspruch auf
Erstattung des gezahlten Ticketentgelts. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
- Um die Einhaltung gesetzlich oder der behördlich vorgeschriebener Schutz- und Hygienemaßnahmen zu gewährleisten, ist der Veranstalter ferner berechtigt, die Anzahl der Personen im gesamten
Veranstaltungsbereich oder in Teilen davon zu beschränken. Der Veranstalter kann deshalb Teilnehmern den Zutritt zum gesamten Veranstaltungsbereich oder zu Teilen davon zeitweilig verwehren
3. Absage von Veranstaltungen
- Der Veranstalter hat das Recht, eine Veranstaltung aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen zu verschieben oder abzusagen. Der Teilnehmer wird hierüber unter den in seiner Anmeldung
genannten Kontaktdaten benachrichtigt.
- Im Falle der Absage wird ein bereits bezahltes Teilnahmeentgelt zurückerstattet. Gleiches gilt für den Fall, dass der Teilnehmer an einem Nachholtermin für die Veranstaltung nicht teilnehmen
kann.
4. Stornierung durch den Teilnehmer und Ticket-Übertragung
- Bei Stornierung der Anmeldung bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn erstattet der Veranstalter den gesamten Teilnahmebeitrag zurück. Bei Stornierungen später als 30 Kalendertage vor
Veranstaltungsbeginn ist die volle Teilnahmegebühr fällig.
- Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.
- Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist selbstverständlich möglich und kostenfrei.
5. Teilnehmerliste sowie Bild- und Tonaufzeichnungen
- Der Veranstalter verpflichtet sich, die vom Teilnehmer überlassenen Daten vertraulich zu behandeln. Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen Datenwerden zum Zweck der Durchführung der
Veranstaltung verwendet.
- Die Teilnehmer erscheinen mit vollständigem Namen und Unternehmen auf der Teilnehmerliste (vor Ort in Papierform auf Nachfrage) der Veranstaltung. Die Teilnehmerliste wird nicht auf der
Homepage veröffentlicht und nur auf Nachfrage an die Teilnehmer der Veranstaltung herausgegeben.
- Der Veranstalter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Veranstaltung mittels Bild und Tonträgern aufzuzeichnen. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass er im Rahmen der
Veranstaltung gefilmt und/oder fotografiert wird und diese Bild- und Tonaufzeichnungen verbreitet und öffentlich in allen bekannten Medien einschließlich Internet zur Schau gestellt werden
dürfen.
- Wenn der Teilnehmer nicht auf der Teilnehmerliste erscheinen möchte, ist dies dem Veranstalter bei der Anmeldung mitzuteilen.
- Bei der Veranstaltung entstandene Fotos und Filmaufnahmen werden im Rahmen von Beiträgen des Veranstalters oder in Publikationen der Veranstalter, in sonstigen Zeitungen und Zeitschriften
sowie im Internet veröffentlicht.
6. Nutzungsrechte
- Vorträge und Veranstaltungsunterlagen genießen den Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Nutzungsrechte werden nur übertragen, wenn die Einräumung entsprechender Nutzungsrechte ausdrücklich und
schriftlich vereinbart wird.
- Bei der Veranstaltung entstandene Fotos und Filmaufnahmen werden im Rahmen von Berichten in Publikationen der Veranstalter, in sonstigen Zeitungen und Zeitschriften sowie im Internet
veröffentlicht.
7. Höhere Gewalt
- Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, nicht voraussehbares und auch durch Anwendung vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt und technisch und wirtschaftlich zumutbarer Mittel nicht
abwendbares oder nicht rechtzeitig abwendbares Ereignis. Hierzu zählen beispielsweise Naturkatastrophen, terroristische Angriffe, Stromausfall, notwendige Reparaturarbeiten, Maschinenschäden,
betriebliche Ausfälle von Anlagen, fehlerhafte Anlagen oder notwendige Installationen, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen, Betriebsstörungen, Streik und Aussperrung, soweit die
Aussperrung rechtmäßig ist, Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien) soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt ist oder gesetzliche
Bestimmungen oder Maßnahmen der Regierung, Gerichten oder Behörden (unabhängig von der Rechtmäßigkeit).
- Hierzu zählen unter anderem auch staatliche Verbote gleich von welcher Ebene, auch anstehende bzw. bereits absehbare, noch nicht erlassene, z.B. im Fall einer Pandemie, die die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen oder seine Durchführung mehr als nur geringfügig verändern. Die Sars-CoV2-Pandemie ab Frühjahr 2020 wird von den Parteien übereinstimmend als höhere Gewalt im Sinne
dieses § betrachtet.
- Ist der Veranstalter infolge höherer Gewalt oder aus anderen von ihm nicht zu vertretenden Gründen genötigt, einen oder mehrere Ausstellungsbereiche vorübergehend oder auch für längere Dauer
zu räumen oder die Veranstaltung zu verschieben oder zu verkürzen, hat der Teilnehmer das Recht, seine Teilnahme auch auf die Ersatz- oder Folgeveranstaltung zu verschieben.
- Ist eine Vertragserfüllung nicht innerhalb einer angemessenen Frist möglich, haben beide Parteien das Recht zur fristlosen Kündigung, ggf. bereits erbrachte Leistungen werden zurückerstattet.
- Dem Teilnehmer steht ein Rücktrittsrecht zu, wenn eine gesetzliche oder behördliche Regelung besteht, wonach innerhalb von sechs Wochen vor dem ersten Tag der Veranstaltung niemand aus dem
Land bzw. dem Landesteil, in dem der Teilnehmer seinen Wohnsitz hat, ausreisen oder nach Deutschland einreisen darf, oder sich jeder, der aus dem Land bzw. dem Landesteil, in dem der Teilnehmer
seinen Wohnsitz hat, nach Deutschland einreist, unverzüglich nach der Einreise in Quarantäne begeben muss. Ggf. bereits erbrachte Leistungen werden zurückerstattet.
- Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich zu benachrichtigen und über die Gründe der Höheren Gewalt und die voraussichtliche Dauer zu informieren. Sie wird sich bemühen, mit
allen technisch möglichen und wirtschaftlich zumutbaren Mitteln dafür zu sorgen, dass die Voraussetzungen zur Erfüllung dieses Vertrages wiederhergestellt werden.
- Nutzt eine Partei Dienstleistungen Dritter zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, so gilt ein Ereignis, das für den Dritten Höhere Gewalt oder einen sonstigen Umstand im Sinne des
Absatzes (2) darstellen würde, auch zugunsten dieser Partei als Höhere Gewalt.
8. Haftung
- Soweit es sich nicht um wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ("Kardinalpflichten") handelt, haftet der Veranstalter für sich und seine
Erfüllungsgehilfen nur für Schäden, die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung im Rahmen des Vertrages beruhen und die noch als typische Schäden im Rahmen
des Vorhersehbaren liegen.
- Für die Inhalte von Vorträgen oder bei Diskussionsrunden liegt die Verantwortung allein bei den jeweiligen Referenten, der Veranstalter schließt hierfür jede
Haftung aus.